Zum Hauptinhalt springen
25.04.2025 14:05

Das Kassengesetz ist seit 2020 da :

Seit dem 01.01.2020 muss das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom Dez.2016 umgesetzt werden. Grundlage dafür ist u.a. die Kassensicherungsverordnung und der Anwendungserlaß nebst Ergänzungen zum §146aAO. Ausnahmeregelungen gibt es nicht mehr.

JEDE KASSE  IST BETROFFEN  und  JEDE WAAGE MIT REGISTRIERFUNKTION ist betroffen.

 Seit dem 1. Jan. 2020 muss jedes Kassensystem u.a. folgende Vorgaben erfüllen:

  • Einzelaufzeichnung: Geschäftsvorfälle und anderen Vorgänge müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden. Buchungen müssen artikelgenau erfolgen.
  • TSE-Pflicht:  Die digitalen Aufzeichnungen sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung dient zur Signierung von Belegen und Speicherung digitaler Aufzeichnungen nach Vorgabe des Gesetzgebers. 
  • Datensicherung/Archivierung: Die digitalen Aufzeichnungen sind zu sichern und für Nachschauen und Außenprüfungen verfügbar zu halten.
  • Belegausgabepflicht: Den am Geschäftsvorfall Beteiligten ist ein Beleg auszustellen und zur Verfügung  zustellen, es sind Pflichtangaben zu beachten. Gilt für alle Kassen und druckende Waagen,  mit oder ohne TSE. 
  • Meldepflicht: Dem zuständigen Finanzamt muss die Anschaffung und Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Ab 2025 erfolgt ist die Mitteilungspflicht auf elektronische Wege möglich und zu erfüllen. 
  • Digitale Schnittstelle DSFinV-K („Taxonomie“):  Die DSFinV-K beschreibt das einheitliche Format und Datenaufbau für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. 
  • Im Internet finden Sie zusätzliche Informationen und FAQ´s auf den Seiten unseres Verbandes DFKA https://dfka.net/, beim BSI oder beim BundesFinanzMinisterium BFM 
  • Für detaillierte Informationen und persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung,