Zum Hauptinhalt springen
25.04.2025 13:37

Artikel 3

Zum01.01.2020musstedas„GesetzzumSchutzvor ManipulationenandigitalenGrundaufzeichnungen“vom Dez.2016umgesetztwerden.Grundlagedafüristu.a.die KassensicherungsverordnungundderAnwendungserlaß zu§146aAO.NichtalleVoraussetzungen(insbesondere diezertifiziertetechnischeSicherheitseinrichtung"TSE" fehltebisher)standenrechtzeitigzurVerfügung.Daher wurdendurchbefristete„Nichtbeanstandungsregelung* diespätereUmsetzungtoleriert,aber  das  Gesetz  wurde nicht verschoben! Ende der Nichtbeanstandungsfrist ist der 31.03.2021

Tags: tsefiskal